


Die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein
I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union:
Zahl Bedeutung
01 Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 Nur bei Tageslicht
05.02 In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts ... / innerhalb der Region
05.03 Ohne Beifahrer/Sozius
05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
05.06 Ohne Anhänger
05.07 Nicht gültig auf Autobahnen
05.08 Kein Alkohol
10 Angepasste Schaltung
15 Angepasste Kupplung
20 Angepasste Bremsmechanismen
25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen
35 Angepasste Bedienvorrichtungen
40 Angepasste Lenkung
42 Angepasste(r) Rückspiegel
43 Angepasster Fahrersitz
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 (Angepasste) handbetätigte Bremse
44.03 (Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
44.05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06 Angepasster Rückspiegel
44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig
ermöglichen
45 Kraftrad nur mit Beiwagen
46 Nur dreirädrige Fahrzeuge
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70 Umtausch des Führerscheins Nummer ..., ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen,
im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch
nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71 Duplikat des Führerscheins Nummer ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines
Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen)
72* Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer
Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)*
73 Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
74* Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg
(C1)*
75* Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)*
76* Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1),
die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)*
77* Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die
einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a)
die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und b) der
Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)*
78 Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und
A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel verfügen, das (der) vom Fahrer bei
Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden
muss
79 (...) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei
Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG
79 (C1E >
12.000 kg, L
<= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr
als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und
von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei
denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt
(nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für
Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in
dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 <=
25/7.500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max.
7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser
Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
79 (L <= 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der
Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79.01 Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02 Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
79.05 Krafträder der Klasse* Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei
der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind,
verwendet werden. ** Klasse S gibt es seit 19.01.2013 nicht mehr mit einem
Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers 3.500 kg übersteigt
80 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben
81 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben
90 Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen
verwendet werden
95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die
Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder
Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.2014)]
96 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer
derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
* Die Schlüsselzahlen 72, 74 - 77 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 18. Januar 2013 erteilt worden sind, verwendet werden.
II. Nationale Schlüsselzahlen
Zahl Bedeutung
104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171* Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172* Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174* Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen
mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen
aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25
km/h geführt werden
175* Klasse L - auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit
Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr
als 50 cm3
176 Auflage: Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des
Ausbildungsverhältnisses
177 Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum
Führerschein
178* Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179* Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden.
180 (weggefallen)
181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S**
182 Auflage zu den Klassen D1, D1E, D, DE, C und CE: Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur
Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse
zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im
Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach
Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres.
183 Auflage zu den Klassen D, DE: Bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres nur zur
Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes bei
Linienlängen von bis zu 50 Kilometer im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in
dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft
im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare
Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt
werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch
zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 20. Lebensjahres.
184 Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der
Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE)
1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten
Person und
2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person
a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer
EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen
Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des
Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut
oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration
führt und
c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten
berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c) gilt nicht, wenn die Substanz aus der
bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen
Arzneimittels herrührt.
* Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind,
verwendet werden.
** Klasse S gibt es seit 19.01.2013 nicht mehr
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Verkehrsunfallprävention für junge Fahrerinnen und Fahrer
CrashKurs Hessen - Rettungskette
Junge Menschen sind die am stärksten gefährdete Verkehrsteilnehmergruppe. Bei jedem fünften Verkehrsunfall ist der junge Fahrer bzw. die junge Fahrerin unter 25 Jahre alt. In Hessen werden durchschnittlich 200 Menschen jährlich bei einem Verkehrsunfall getötet. Daran möchte die hessische Polizei etwas ändern.
Der CrashKurs Hessen ist ein neues Präventionsprogramm der hessischen Polizei, mit dem Ziel, die Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit jungen Menschen in unserem Land nachhaltig zu verringern.
Die Idee dahinter, die jungen noch unerfahrenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu informieren und gerade auch hinsichtlich der Unfallrisiken durch Alkohol, Drogen, Ablenkung und Geschwindigkeit zu sensibilisieren.
Das Verkehrspräventionsprogramm richtet sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene der Oberstufe sowie an Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Für die Umsetzung des Programms arbeiten interessierte Schulen eng mit der Polizei zusammen.
Richtiges Verhalten im Straßenverkehr.
Um das Ganze noch ein bisschen greif- und damit umsetzbarer zu machen, wollen wir Ihnen noch ein paar Tipps für rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr mit auf den Weg geben:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Aufmerksamkeit.
Aufmerksamkeit im Straßenverkehr steht über allem. Beobachten Sie den Verkehr: Sehen Sie eine Gefahrenquelle weiter vorne wie einen unbeschrankten Bahnübergang oder einen Fußgängerüberweg? Einen Betrunkener, der von der Haltestelle auf die Straße zu schwanken droht? Ein Kind, das am Straßenrand spielt? Ein Auto mit auswärtigem Kennzeichen, das langsamer fährt, so als würde der Fahrer nach dem Weg suchen? Werden Sie langsamer und bleiben Sie bremsbereit. Und grundsätzlich: Halten Sie immer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und vergessen Sie beim Abbiegen nicht den Schulterblick.
Gelassenheit.
Seien Sie tolerant, wenn andere Fehler machen und pochen Sie nicht auf Ihr Recht. Es passiert schließlich jedem mal, dass er ein Schild übersieht oder unaufmerksam ist. Versuchen Sie, in solchen Fällen Blickkontakt mit dem anderen Fahrer aufzunehmen und einzuschätzen, wie er sich weiter verhält. Im Zweifel gilt: Anhalten und abwarten.
Fairness.
Fahren Sie so, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht von Ihren Fahrmanövern überrascht werden. Das heißt zum Beispiel: Wechseln Sie frühzeitig den Fahrstreifen, wenn Sie abbiegen wollen, nutzen Sie dafür das Blinklicht und schneiden Sie dabei niemandem den Weg ab.
Angemessenheit.
Apropos Signalleuchten: Im Straßenverkehr sind die Kommunikationsmöglichkeiten begrenzt. Jedes Signal Ihres Autos dient daher einem bestimmten Zweck. Missbrauchen Sie also Blinklichter, Lichthupe, Warnblinker und Co. nicht, um zu drängeln oder im Parkverbot zu halten. Nutzen Sie stattdessen alles zu seiner Zeit: Blinker beim Spurwechsel, Warnblinker zum Beispiel bei einer Panne und Lichthupe nur außerorts als Signal für Gefahr. Im Zweifel helfen auch manchmal Handzeichen, wenn Sie davon ausgehen können, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer diese sehen und im besten Fall natürlich auch verstehen kann.
Perspektivwechsel.
Grundregeln beim Verhalten im Straßenverkehr.
Dass Sie sich an die allgemeinen Verkehrsregeln wie Geschwindigkeitsbegrenzungen halten sollten, wenn Sie mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen, versteht sich von selbst. Ebenso klar sollte es sein, dass Verkehrsteilnehmer sich weder betrunken noch unter jedwedem anderen Drogeneinfluss ans Steuer setzen dürfen. Alles Regeln, die eindeutig vom Gesetzgeber festgelegt sind, beziehungsweise über Verkehrsschilder reglementiert werden.
Die Rücksichtnahme im Straßenverkehr erscheint zunächst etwas diffuser – und das, obwohl sie gleich im ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (§ 1 StVO) festgehalten ist. Da heißt es:
- „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
- „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Es gibt2025 neue Änderungen beim Führerschein,
die in den kommenden Jahren in Kraft treten werden:
Zukünftig sind Gesundheitschecks für Fahrer vorgesehen, um die Fahreignung zu überprüfen.
Es wird Änderungen beim Mindestalter für Lkw- und Busfahrer geben.
Einheitliche Strafen und Nachtfahrverbote:
Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments plant einheitliche Strafen und Nachtfahrverbote.
Es wird auch Änderungen bei den Gewichtsgrenzen für die Führerscheinklasse B geben.
Diese Änderungen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Fahrerlaubnis modernisieren.



Erstelle deine eigene Website mit Webador