Was ändert sich für Autofahrer 2026?

Damit Sie bestens vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Autofahrer ab 2026 für Sie zusammengefasst:

  • Anstieg der Kraftstoffpreise: Zum 1. Januar 2026 wurde die CO₂-Steuer auf 55 bis 65 € pro Tonne angehoben, die Mehrwertsteuer ist noch nicht enthalten. Dadurch haben sich auch die Spritpreise erhöht. Bei den Verbrauchern könnte das deutliche Spuren im Portemonnaie hinterlassen: Ein Liter Benzin oder Diesel wurde dadurch etwa 3 Cent teurer. Für viele Fahrerinnen und Fahrer bedeutet das: Sprit sparen, um die laufenden Kosten einzudämmen.
  • Änderungen bei der Kfz-Versicherung: 2026 ändern sich die Typklassen- und Regionalklasseneinstufungen. Die Änderungen wirken sich auf die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen aus. Die Prämie, die Sie für Ihre Kfz-Versicherung bezahlen, setzt sich allerdings aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen, die Typklassen und Regionalklassen der Kfz-Versicherung sind nur zwei davon.
  • Rund 10 Millionen Autofahrer könnten betroffen sein: Viele Autofahrer müssen nach aktuellen Berechnungen mit höheren Beiträgen rechnen, während manche auch von günstigeren Einstufungen profitieren sollten. Auch die Regionalklassen ändern sich. Die Änderungen wirken sich auf Haftpflicht- und Kaskoversicherungen aus.
  • Neue Führerscheine: Alte Scheckkartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Der neue Führerschein kostet 25 € und ist 15 Jahre gültig. Bei Verstoß droht ein Verwarngeld von 10 €, bei fehlender Vorlage des neuen Führerscheins bei der Polizei eine weitere Strafe. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein, egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig davon, wann der Führerschein ausgestellt wurde, erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Wer den Umtausch noch nicht beantragt hat, sollte dies umgehend tun – die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch gültig, lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit. Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr zum geplanten digitalen Führerschein.
  • Haltbarkeitsvorgaben für Antriebsbatterien: Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gelten erstmals Batterievorgaben: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen 80 %, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 % der Kapazität erhalten bleiben. Ab 2026 ist außerdem eine neue Förderung für E-Autos geplant. Darüber hinaus sind neu zugelassene Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 angemeldet werden, für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit; die Steuerbefreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035.
  • Neue Abgasnorm Euro 7: Ab dem 29. November 2026 gilt EU-weit die Abgasnorm Euro 7 für neue Pkw und leichte Transporter. Sie sieht die Erfassung ultrafeiner Partikel und Abrieb von Reifen und Bremsen vor, für die ab 2035 Grenzwerte gelten. Abgasreinigungssysteme müssen mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre wirksam bleiben. Zudem werden Manipulationsschutz und digitale Datenkontrolle strenger, um die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten. In der Übergangsphase gilt ab dem 1. Januar 2026 für alle neu zugelassenen Autos in der EU die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e (Euro 6e-bis).

 

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Führerschein mit Pflegegrad, geht das?

Das Beantragen eines Pflegegrades bringt so einige Fragen mit sich. Eine davon ist, welche Auswirkungen die Pflegebedürftigkeit auf den Führerschein haben. Wird der Führerschein ab einem bestimmten Pflegegrad weggenommen? Oder bekommt man gar keinen Pflegegrad, weil man noch eigenständig Auto fahren kann?

  • Lesezeit ca. 3 Minuten

Öffentliche Diskussionen zum Thema Alter und Fahrerlaubnis flammen immer wieder auf. Die Pflegebedürftigkeit spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Das Rentenalter beinhaltet üblicherweise nachlassende Kräfte. Dies ist ein Teil des natürlichen Prozesses. Dabei ist Autofahren trotz der körperlichen Einschränkung durchaus möglich. Was heißt das für Betroffene?

Fahrerlaubnis entziehen: Das besagt das Gesetz

Der Führerschein ist in Deutschland generell von dauerhafter Natur. Wer eine Fahrberechtigung erhält, behält diese im Regelfall ein Leben lang. Allerdings gibt es Ausnahmen. Denn die Verkehrsbehörden entziehen die Lizenz unter gewissen Umständen. Das ist beispielsweise bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsordnung der Fall.

In einigen Krankheitsfällen sind die Verkehrsämter berechtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen oder einzuschränken. Die rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen findet sich in der Fahrerlaubnisverordnung. Hier sind vorrangig die Paragrafen 46 und 3 wesentlich. Das betrifft beispielhaft die nachstehend aufgeführten Krankheiten:

  • Schwere Depression,
  • Herz-Rhythmusstörung
  • Schwerwiegende Alzheimer-Demenz,
  • Schwere Epilepsie,
  • Manie
  • Schizophrenie

Auswirkung auf Pflegeantrag

Beim Antrag eines Pflegegrades überprüft der medizinische Dienst der Krankenversicherung zwar, wie selbstständig die betroffene Person ist, der Führerschein spielt dabei aber keine ausschlaggebende Rolle. Das heißt: Der Pflegegrad wird nicht automatisch verweigert, nur weil man noch Auto fährt. Bei Bewilligung eines Grades muss der Führerschein außerdem nicht abgegeben werden.

Den Führerschein behalten: Das spricht dafür

Ein Fahrzeug schafft vordergründig Mobilität, Flexibilität und Unabhängigkeit. Ältere Menschen sind damit in der Lage, selbstständig Einkäufe und Arzttermine zu erledigen. Auch die Teilnahme an sozialen Interaktionen ist durch ein Auto leichter zu bewältigen. Mobile Unabhängigkeit und soziale Kontakte tragen zum mentalen Wohlbefinden bei.

Sterbegeld­versicherung

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Schutz der Angehörigen
  • Individuelle Versicherungssumme

Eigenverantwortung: Sollte man den Führerschein freiwillig abgeben?

Obwohl kein Ablaufdatum für den Führerschein existiert, besteht jederzeit die Möglichkeit, proaktiv zu handeln. Bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit können Betroffene ihren Führerschein freiwillig abgeben.

Wer gesundheitlich sowie psychisch für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, lenkt normalerweise ein Fahrzeug sicher durch die Straßen. Die eigene Einschätzung der Fahrtüchtigkeit ist ebenso wesentlich wie die Eigenverantwortung. Nur wer sich realistisch beurteilt, fällt eine angemessene und verantwortungsbewusste Entscheidung. Um wirklich sicherzugehen, kann man einen Arzt die Entscheidung überlassen. Ein Arzt urteilt fundiert, ob die Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin sichergestellt ist.

Zusätzlich sollten Betroffene auf die Einschätzung der Familie vertrauen. Angehörige schätzen im Normalfall besser ein, ob und inwiefern Betroffene ein Fahrzeug verantwortungsvoll und sicher führen können. Insbesondere eine Demenzerkrankung trübt im Verlauf der Krankheit das Urteilsvermögen. In diesen Fällen sind nahestehende Personen gefragt. Sie machen idealerweise frühzeitig auf Änderungen der kognitiven Leistungsfähigkeit aufmerksam.

Fahrzeuge anpassen, sicher weiterfahren

Auch bei einer körperlichen Beeinträchtigung ist es denkbar, zukünftig weiter mit dem Auto zu fahren. Allerdings bietet sich unter Umständen ein Umbau des Fahrzeugs an. Solche Anpassungen betreffen zum Beispiel den Fahrersitz oder die Einstiegshöhe in den Wagen.

Entscheidend ist dabei, wie stark die Bewegungseinschränkungen ausfallen. Künftigen Autofahrten steht nichts im Wege, solange die kognitiven Fähigkeiten wie Reaktionsfähigkeit und Urteilsvermögen auch weiterhin gegeben sind.

Haftung: Schäden durch Pflegebedürftigkeit?

Angehörige oder Familienmitglieder, die für das gesundheitliche Wohl von Betroffenen zuständig sind, beachten idealerweise die Haftungsfragen. Als betreuende Aufsichtspersonen haften sie im Zweifelsfall bei einem Schaden. Kümmern sich die Kinder um die Pflege der Eltern? Dann stehen sie in der Rolle der Betreuungsperson in der Verantwortung. Dieser Fall tritt ein, sobald die zu beaufsichtigende Person Unfallschäden verursacht.

Ein Problem mit der Haftbarkeit ergibt sich zusätzlich im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hierbei ist die sichere Führung des Fahrzeugs relevant. Wer dazu nicht länger in der Lage ist, bekommt gegebenenfalls Schwierigkeiten. Denn die Kfz-Haftpflicht macht unter Umständen die verursachende Person verantwortlich. Die Konsequenz: Betroffene begleichen die Schäden aus eigener Kasse heraus.

Fazit

Senioren verlieren nicht zwangsläufig ihren Führerschein, wenn ein Pflegegrad feststeht. Die Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit – falls keine Gründe dagegen sprechen. Manche Krankheiten und Einschränkungen haben die freiwillige Abgabe oder den erzwungenen Führerscheinentzug zur Folge. Aufmerksame Angehörige können Betroffene mit Pflegegrad unterstützen, damit diese den Führerschein aus eigenem Antrieb abgeben, bevor ein Unfall passiert.

 

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

 

Verkehrsunfallprävention für junge Fahrerinnen und Fahrer

 

CrashKurs Hessen - Rettungskette

Junge Menschen sind die am stärksten gefährdete Verkehrsteilnehmergruppe. Bei jedem fünften Verkehrsunfall ist der junge Fahrer bzw. die junge Fahrerin unter 25 Jahre alt. In Hessen werden durchschnittlich 200 Menschen jährlich bei einem Verkehrsunfall getötet. Daran möchte die hessische Polizei etwas ändern.

Der CrashKurs Hessen ist ein neues Präventionsprogramm der hessischen Polizei, mit dem Ziel, die Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit jungen Menschen in unserem Land nachhaltig zu verringern.

Die Idee dahinter, die jungen noch unerfahrenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu informieren und gerade auch hinsichtlich der Unfallrisiken durch Alkohol, Drogen, Ablenkung und Geschwindigkeit zu sensibilisieren.

Das Verkehrspräventionsprogramm richtet sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene der Oberstufe sowie an Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Für die Umsetzung des Programms arbeiten interessierte Schulen eng mit der Polizei zusammen.

Richtiges Verhalten im Straßenverkehr.

 Um das Ganze noch ein bisschen greif- und damit umsetzbarer zu machen, wollen wir Ihnen noch ein paar Tipps für rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr mit auf den Weg geben:

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

 Aufmerksamkeit.

 Aufmerksamkeit im Straßenverkehr steht über allem. Beobachten Sie den Verkehr: Sehen Sie eine Gefahrenquelle weiter vorne wie einen unbeschrankten Bahnübergang oder einen Fußgängerüberweg? Einen Betrunkener, der von der Haltestelle auf die Straße zu schwanken droht? Ein Kind, das am Straßenrand spielt? Ein Auto mit auswärtigem Kennzeichen, das langsamer fährt, so als würde der Fahrer nach dem Weg suchen? Werden Sie langsamer und bleiben Sie bremsbereit. Und grundsätzlich: Halten Sie immer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und vergessen Sie beim Abbiegen nicht den Schulterblick.

 Gelassenheit.

Seien Sie tolerant, wenn andere Fehler machen und pochen Sie nicht auf Ihr Recht. Es passiert schließlich jedem mal, dass er ein Schild übersieht oder unaufmerksam ist. Versuchen Sie, in solchen Fällen Blickkontakt mit dem anderen Fahrer aufzunehmen und einzuschätzen, wie er sich weiter verhält. Im Zweifel gilt: Anhalten und abwarten. 

 Fairness.

Fahren Sie so, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht von Ihren Fahrmanövern überrascht werden. Das heißt zum Beispiel: Wechseln Sie frühzeitig den Fahrstreifen, wenn Sie abbiegen wollen, nutzen Sie dafür das Blinklicht und schneiden Sie dabei niemandem den Weg ab. 

Angemessenheit.

Apropos Signalleuchten: Im Straßenverkehr sind die Kommunikationsmöglichkeiten begrenzt. Jedes Signal Ihres Autos dient daher einem bestimmten Zweck. Missbrauchen Sie also Blinklichter, Lichthupe, Warnblinker und Co. nicht, um zu drängeln oder im Parkverbot zu halten. Nutzen Sie stattdessen alles zu seiner Zeit: Blinker beim Spurwechsel, Warnblinker zum Beispiel bei einer Panne und Lichthupe nur außerorts als Signal für Gefahr. Im Zweifel helfen auch manchmal Handzeichen, wenn Sie davon ausgehen können, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer diese sehen und im besten Fall natürlich auch verstehen kann.

Grundregeln beim Verhalten im Straßenverkehr.

Dass Sie sich an die allgemeinen Verkehrsregeln wie Geschwindigkeitsbegrenzungen halten sollten, wenn Sie mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen, versteht sich von selbst. Ebenso klar sollte es sein, dass Verkehrsteilnehmer sich weder betrunken noch unter jedwedem anderen Drogeneinfluss ans Steuer setzen dürfen. Alles Regeln, die eindeutig vom Gesetzgeber festgelegt sind, beziehungsweise über Verkehrsschilder reglementiert werden.

Die Rücksichtnahme im Straßenverkehr erscheint zunächst etwas diffuser – und das, obwohl sie gleich im ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (§ 1 StVO) festgehalten ist. Da heißt es:

  1. „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
  2. „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Pressemitteilung

  • Die Zahl der getöteten Radfahrenden nimmt gegen den Trend zu, bei Pedelec-Nutzenden ist der Anstieg besonders hoch
  • Knapp zwei Drittel aller tödlich verunglückten Radfahrenden sind 65 Jahre oder älter
  • An mehr als zwei Drittel der Fahrradunfälle mit Personenschaden sind weitere Verkehrsteilnehmende beteiligt, am häufigsten sind es Autofahrer/-innen

WIESBADEN – Nicht erst seit dem E-Bike-Boom nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad, um von A nach B zu gelangen. Das zeigt sich auch in den Unfallzahlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2024 nach vorläufigen Ergebnissen jede oder jeder sechste (16,0 %) im Straßenverkehr Getötete mit dem Fahrrad unterwegs. Insgesamt starben im vergangenen Jahr 441 Radfahrerinnen und -fahrer bei einem Unfall, darunter 192 mit einem Pedelec – umgangssprachlich auch als E-Bike bezeichnet. Die Zahl der getöteten Radfahrenden insgesamt ist gegenüber 2014 um 11,4 % gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die steigende Zahl an getöteten Pedelec-Nutzenden zurückzuführen (2014: 39 Getötete). Dagegen lag die Zahl der Verkehrstoten insgesamt im Jahr 2024 um 18,3 % niedriger als zehn Jahre zuvor.

Ältere Radfahrende besonders gefährdet

Ältere Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Unter den tödlich verletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrern waren 2024 knapp zwei Drittel (63,5 %) 65 Jahre oder älter. Während der entsprechende Anteil von verunglückten Seniorinnen und Senioren mit Fahrrädern ohne Hilfsmotor bei 59,4 % lag, waren 68,8 % der getöteten Pedelec-Fahrenden 65 Jahre oder älter.

https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html

Erstelle deine eigene Website mit Webador