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Verkehrsunfallprävention für junge Fahrerinnen und Fahrer
CrashKurs Hessen - Rettungskette
Junge Menschen sind die am stärksten gefährdete Verkehrsteilnehmergruppe. Bei jedem fünften Verkehrsunfall ist der junge Fahrer bzw. die junge Fahrerin unter 25 Jahre alt. In Hessen werden durchschnittlich 200 Menschen jährlich bei einem Verkehrsunfall getötet. Daran möchte die hessische Polizei etwas ändern.
Der CrashKurs Hessen ist ein neues Präventionsprogramm der hessischen Polizei, mit dem Ziel, die Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit jungen Menschen in unserem Land nachhaltig zu verringern.
Die Idee dahinter, die jungen noch unerfahrenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu informieren und gerade auch hinsichtlich der Unfallrisiken durch Alkohol, Drogen, Ablenkung und Geschwindigkeit zu sensibilisieren.
Das Verkehrspräventionsprogramm richtet sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene der Oberstufe sowie an Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Für die Umsetzung des Programms arbeiten interessierte Schulen eng mit der Polizei zusammen.
Richtiges Verhalten im Straßenverkehr.
Um das Ganze noch ein bisschen greif- und damit umsetzbarer zu machen, wollen wir Ihnen noch ein paar Tipps für rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr mit auf den Weg geben:
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Aufmerksamkeit.
Aufmerksamkeit im Straßenverkehr steht über allem. Beobachten Sie den Verkehr: Sehen Sie eine Gefahrenquelle weiter vorne wie einen unbeschrankten Bahnübergang oder einen Fußgängerüberweg? Einen Betrunkener, der von der Haltestelle auf die Straße zu schwanken droht? Ein Kind, das am Straßenrand spielt? Ein Auto mit auswärtigem Kennzeichen, das langsamer fährt, so als würde der Fahrer nach dem Weg suchen? Werden Sie langsamer und bleiben Sie bremsbereit. Und grundsätzlich: Halten Sie immer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und vergessen Sie beim Abbiegen nicht den Schulterblick.
Gelassenheit.
Seien Sie tolerant, wenn andere Fehler machen und pochen Sie nicht auf Ihr Recht. Es passiert schließlich jedem mal, dass er ein Schild übersieht oder unaufmerksam ist. Versuchen Sie, in solchen Fällen Blickkontakt mit dem anderen Fahrer aufzunehmen und einzuschätzen, wie er sich weiter verhält. Im Zweifel gilt: Anhalten und abwarten.
Fairness.
Fahren Sie so, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht von Ihren Fahrmanövern überrascht werden. Das heißt zum Beispiel: Wechseln Sie frühzeitig den Fahrstreifen, wenn Sie abbiegen wollen, nutzen Sie dafür das Blinklicht und schneiden Sie dabei niemandem den Weg ab.
Angemessenheit.
Apropos Signalleuchten: Im Straßenverkehr sind die Kommunikationsmöglichkeiten begrenzt. Jedes Signal Ihres Autos dient daher einem bestimmten Zweck. Missbrauchen Sie also Blinklichter, Lichthupe, Warnblinker und Co. nicht, um zu drängeln oder im Parkverbot zu halten. Nutzen Sie stattdessen alles zu seiner Zeit: Blinker beim Spurwechsel, Warnblinker zum Beispiel bei einer Panne und Lichthupe nur außerorts als Signal für Gefahr. Im Zweifel helfen auch manchmal Handzeichen, wenn Sie davon ausgehen können, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer diese sehen und im besten Fall natürlich auch verstehen kann.
Grundregeln beim Verhalten im Straßenverkehr.
Dass Sie sich an die allgemeinen Verkehrsregeln wie Geschwindigkeitsbegrenzungen halten sollten, wenn Sie mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen, versteht sich von selbst. Ebenso klar sollte es sein, dass Verkehrsteilnehmer sich weder betrunken noch unter jedwedem anderen Drogeneinfluss ans Steuer setzen dürfen. Alles Regeln, die eindeutig vom Gesetzgeber festgelegt sind, beziehungsweise über Verkehrsschilder reglementiert werden.
Die Rücksichtnahme im Straßenverkehr erscheint zunächst etwas diffuser – und das, obwohl sie gleich im ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (§ 1 StVO) festgehalten ist. Da heißt es:
- „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
- „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
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Pressemitteilung
- Die Zahl der getöteten Radfahrenden nimmt gegen den Trend zu, bei Pedelec-Nutzenden ist der Anstieg besonders hoch
- Knapp zwei Drittel aller tödlich verunglückten Radfahrenden sind 65 Jahre oder älter
- An mehr als zwei Drittel der Fahrradunfälle mit Personenschaden sind weitere Verkehrsteilnehmende beteiligt, am häufigsten sind es Autofahrer/-innen
WIESBADEN – Nicht erst seit dem E-Bike-Boom nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad, um von A nach B zu gelangen. Das zeigt sich auch in den Unfallzahlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2024 nach vorläufigen Ergebnissen jede oder jeder sechste (16,0 %) im Straßenverkehr Getötete mit dem Fahrrad unterwegs. Insgesamt starben im vergangenen Jahr 441 Radfahrerinnen und -fahrer bei einem Unfall, darunter 192 mit einem Pedelec – umgangssprachlich auch als E-Bike bezeichnet. Die Zahl der getöteten Radfahrenden insgesamt ist gegenüber 2014 um 11,4 % gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die steigende Zahl an getöteten Pedelec-Nutzenden zurückzuführen (2014: 39 Getötete). Dagegen lag die Zahl der Verkehrstoten insgesamt im Jahr 2024 um 18,3 % niedriger als zehn Jahre zuvor.
Ältere Radfahrende besonders gefährdet
Ältere Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Unter den tödlich verletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrern waren 2024 knapp zwei Drittel (63,5 %) 65 Jahre oder älter. Während der entsprechende Anteil von verunglückten Seniorinnen und Senioren mit Fahrrädern ohne Hilfsmotor bei 59,4 % lag, waren 68,8 % der getöteten Pedelec-Fahrenden 65 Jahre oder älter.
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