XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Erscheinungsdatum
16.10.2025
Laufende Nr.
050/2025
BMV legt umfassende Reformvorschläge für moderne, sichere und kostengünstigere Fahrausbildung vor
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) treibt die Reform der Fahrschulausbildung mit Nachdruck voran. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten. Auf Grundlage des Eckpunktepapiers der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom Oktober 2024 und der ergänzenden Beratungen im Frühjahr 2025 hat das BMV konkrete Vorschläge zur Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet.
Bundesminister Patrick Schnieder:
„Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren. Für viele junge Menschen auf dem Land bedeutet er: zur Schule kommen, die Ausbildung beginnen, Freunde treffen oder zum Sport fahren. Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unseren Reformvorschlägen machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau.“
Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400 Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Dabei bleibt die Verkehrssicherheit oberstes Gebot.
Zu den Eckpunkten des Reformpakets „Bezahlbarer Führerschein“
1. Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmenden sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelndes Wissen gleichbleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können.
- Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen.
- Bürokratierückbau: Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.
- Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit 1.169 Fragen. Er soll um ein Drittel reduziert werden. Das Thema Verkehrssicherheit muss beim Fragenkatalog im Mittelpunkt stehen.
2. Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden.
- Simulatoren: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, verstärkt Simulatoren zu nutzen. Zum Beispiel soll die Kompetenz zur Führung eines Schaltwagens vollständig in einem Simulator erworben werden können. Damit entfällt für die Fahrschulen die Notwendigkeit, spezielle Schaltwagen für Fahrschulen vorzuhalten. Die Prüfung kann dann in einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden.
- Weniger verpflichtende Sonderfahrten: Die verpflichtenden besonderen Ausbildungsfahrten (Nachtfahrten, Autobahnfahrten, Überlandfahrten) sollen reduziert werden. Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, diese Fahrten teilweise in einem Simulator zu absolvieren.
- Fahrprüfung: Die Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden.
- Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfalls digitalisiert und einfacher gestaltet werden.
- Experimentierklausel: Fahrerfahrung ist ein wesentlicher Faktor für den Erwerb der praktische Fahrkompetenz. Deshalb soll diskutiert werden, inwieweit ggf. nahestehende Personen in die Fahrausbildung einbezogen werden können (Laienausbildung).
3. Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u.a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Es soll künftig möglich sein, online die Kosten und Durchfallquoten aller Fahrschulen einzusehen und damit einen realistischen Kosten- und Qualitätsvergleich durchzuführen.
4. Weitere Maßnahmen
Außerdem werden wir prüfen, ob und in welchem Umfang sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Vorschläge auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. LKW) übertragen lassen.
Nächste Schritte
Die Vorschläge sollen gemeinsam mit den Ländern und der Branche weiterentwickelt werden. Bereits im Juli 2025 hatte ein erster Stakeholder-Dialog „Bezahlbarer Führerschein“ gemeinsam mit Fahrlehrerverbänden, Branchenvertretern und Verbraucherorganisationen stattgefunden. Ziel ist es, die rechtlichen Änderungen im ersten Halbjahr 2026 auf den Weg zu bringen.
Bundesminister Schnieder abschließend dazu:
„Unser Ziel ist klar: Eine moderne, sichere und bezahlbare Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein Privileg sein. Gemeinsam mit den Ländern will ich dafür sorgen, dass der Führerschein für jeden bezahlbar bleibt.“
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Führerschein mit Pflegegrad, geht das?
Das Beantragen eines Pflegegrades bringt so einige Fragen mit sich. Eine davon ist, welche Auswirkungen die Pflegebedürftigkeit auf den Führerschein haben. Wird der Führerschein ab einem bestimmten Pflegegrad weggenommen? Oder bekommt man gar keinen Pflegegrad, weil man noch eigenständig Auto fahren kann?
- Lesezeit ca. 3 Minuten
- von Simone Schmälzlein
Öffentliche Diskussionen zum Thema Alter und Fahrerlaubnis flammen immer wieder auf. Die Pflegebedürftigkeit spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Das Rentenalter beinhaltet üblicherweise nachlassende Kräfte. Dies ist ein Teil des natürlichen Prozesses. Dabei ist Autofahren trotz der körperlichen Einschränkung durchaus möglich. Was heißt das für Betroffene?
Fahrerlaubnis entziehen: Das besagt das Gesetz
Der Führerschein ist in Deutschland generell von dauerhafter Natur. Wer eine Fahrberechtigung erhält, behält diese im Regelfall ein Leben lang. Allerdings gibt es Ausnahmen. Denn die Verkehrsbehörden entziehen die Lizenz unter gewissen Umständen. Das ist beispielsweise bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsordnung der Fall.
In einigen Krankheitsfällen sind die Verkehrsämter berechtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen oder einzuschränken. Die rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen findet sich in der Fahrerlaubnisverordnung. Hier sind vorrangig die Paragrafen 46 und 3 wesentlich. Das betrifft beispielhaft die nachstehend aufgeführten Krankheiten:
- Schwere Depression,
- Herz-Rhythmusstörung
- Schwerwiegende Alzheimer-Demenz,
- Schwere Epilepsie,
- Manie
- Schizophrenie
Auswirkung auf Pflegeantrag
Beim Antrag eines Pflegegrades überprüft der medizinische Dienst der Krankenversicherung zwar, wie selbstständig die betroffene Person ist, der Führerschein spielt dabei aber keine ausschlaggebende Rolle. Das heißt: Der Pflegegrad wird nicht automatisch verweigert, nur weil man noch Auto fährt. Bei Bewilligung eines Grades muss der Führerschein außerdem nicht abgegeben werden.
Den Führerschein behalten: Das spricht dafür
Ein Fahrzeug schafft vordergründig Mobilität, Flexibilität und Unabhängigkeit. Ältere Menschen sind damit in der Lage, selbstständig Einkäufe und Arzttermine zu erledigen. Auch die Teilnahme an sozialen Interaktionen ist durch ein Auto leichter zu bewältigen. Mobile Unabhängigkeit und soziale Kontakte tragen zum mentalen Wohlbefinden bei.
Sterbegeldversicherung
- Keine Gesundheitsprüfung
- Schutz der Angehörigen
- Individuelle Versicherungssumme
Eigenverantwortung: Sollte man den Führerschein freiwillig abgeben?
Obwohl kein Ablaufdatum für den Führerschein existiert, besteht jederzeit die Möglichkeit, proaktiv zu handeln. Bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit können Betroffene ihren Führerschein freiwillig abgeben.
Wer gesundheitlich sowie psychisch für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, lenkt normalerweise ein Fahrzeug sicher durch die Straßen. Die eigene Einschätzung der Fahrtüchtigkeit ist ebenso wesentlich wie die Eigenverantwortung. Nur wer sich realistisch beurteilt, fällt eine angemessene und verantwortungsbewusste Entscheidung. Um wirklich sicherzugehen, kann man einen Arzt die Entscheidung überlassen. Ein Arzt urteilt fundiert, ob die Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin sichergestellt ist.
Zusätzlich sollten Betroffene auf die Einschätzung der Familie vertrauen. Angehörige schätzen im Normalfall besser ein, ob und inwiefern Betroffene ein Fahrzeug verantwortungsvoll und sicher führen können. Insbesondere eine Demenzerkrankung trübt im Verlauf der Krankheit das Urteilsvermögen. In diesen Fällen sind nahestehende Personen gefragt. Sie machen idealerweise frühzeitig auf Änderungen der kognitiven Leistungsfähigkeit aufmerksam.
Fahrzeuge anpassen, sicher weiterfahren
Auch bei einer körperlichen Beeinträchtigung ist es denkbar, zukünftig weiter mit dem Auto zu fahren. Allerdings bietet sich unter Umständen ein Umbau des Fahrzeugs an. Solche Anpassungen betreffen zum Beispiel den Fahrersitz oder die Einstiegshöhe in den Wagen.
Entscheidend ist dabei, wie stark die Bewegungseinschränkungen ausfallen. Künftigen Autofahrten steht nichts im Wege, solange die kognitiven Fähigkeiten wie Reaktionsfähigkeit und Urteilsvermögen auch weiterhin gegeben sind.
Haftung: Schäden durch Pflegebedürftigkeit?
Angehörige oder Familienmitglieder, die für das gesundheitliche Wohl von Betroffenen zuständig sind, beachten idealerweise die Haftungsfragen. Als betreuende Aufsichtspersonen haften sie im Zweifelsfall bei einem Schaden. Kümmern sich die Kinder um die Pflege der Eltern? Dann stehen sie in der Rolle der Betreuungsperson in der Verantwortung. Dieser Fall tritt ein, sobald die zu beaufsichtigende Person Unfallschäden verursacht.
Ein Problem mit der Haftbarkeit ergibt sich zusätzlich im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hierbei ist die sichere Führung des Fahrzeugs relevant. Wer dazu nicht länger in der Lage ist, bekommt gegebenenfalls Schwierigkeiten. Denn die Kfz-Haftpflicht macht unter Umständen die verursachende Person verantwortlich. Die Konsequenz: Betroffene begleichen die Schäden aus eigener Kasse heraus.
Fazit
Senioren verlieren nicht zwangsläufig ihren Führerschein, wenn ein Pflegegrad feststeht. Die Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit – falls keine Gründe dagegen sprechen. Manche Krankheiten und Einschränkungen haben die freiwillige Abgabe oder den erzwungenen Führerscheinentzug zur Folge. Aufmerksame Angehörige können Betroffene mit Pflegegrad unterstützen, damit diese den Führerschein aus eigenem Antrieb abgeben, bevor ein Unfall passiert.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Verkehrsunfallprävention für junge Fahrerinnen und Fahrer
CrashKurs Hessen - Rettungskette
Junge Menschen sind die am stärksten gefährdete Verkehrsteilnehmergruppe. Bei jedem fünften Verkehrsunfall ist der junge Fahrer bzw. die junge Fahrerin unter 25 Jahre alt. In Hessen werden durchschnittlich 200 Menschen jährlich bei einem Verkehrsunfall getötet. Daran möchte die hessische Polizei etwas ändern.
Der CrashKurs Hessen ist ein neues Präventionsprogramm der hessischen Polizei, mit dem Ziel, die Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit jungen Menschen in unserem Land nachhaltig zu verringern.
Die Idee dahinter, die jungen noch unerfahrenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu informieren und gerade auch hinsichtlich der Unfallrisiken durch Alkohol, Drogen, Ablenkung und Geschwindigkeit zu sensibilisieren.
Das Verkehrspräventionsprogramm richtet sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene der Oberstufe sowie an Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Für die Umsetzung des Programms arbeiten interessierte Schulen eng mit der Polizei zusammen.
Richtiges Verhalten im Straßenverkehr.
Um das Ganze noch ein bisschen greif- und damit umsetzbarer zu machen, wollen wir Ihnen noch ein paar Tipps für rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr mit auf den Weg geben:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Aufmerksamkeit.
Aufmerksamkeit im Straßenverkehr steht über allem. Beobachten Sie den Verkehr: Sehen Sie eine Gefahrenquelle weiter vorne wie einen unbeschrankten Bahnübergang oder einen Fußgängerüberweg? Einen Betrunkener, der von der Haltestelle auf die Straße zu schwanken droht? Ein Kind, das am Straßenrand spielt? Ein Auto mit auswärtigem Kennzeichen, das langsamer fährt, so als würde der Fahrer nach dem Weg suchen? Werden Sie langsamer und bleiben Sie bremsbereit. Und grundsätzlich: Halten Sie immer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und vergessen Sie beim Abbiegen nicht den Schulterblick.
Gelassenheit.
Seien Sie tolerant, wenn andere Fehler machen und pochen Sie nicht auf Ihr Recht. Es passiert schließlich jedem mal, dass er ein Schild übersieht oder unaufmerksam ist. Versuchen Sie, in solchen Fällen Blickkontakt mit dem anderen Fahrer aufzunehmen und einzuschätzen, wie er sich weiter verhält. Im Zweifel gilt: Anhalten und abwarten.
Fairness.
Fahren Sie so, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht von Ihren Fahrmanövern überrascht werden. Das heißt zum Beispiel: Wechseln Sie frühzeitig den Fahrstreifen, wenn Sie abbiegen wollen, nutzen Sie dafür das Blinklicht und schneiden Sie dabei niemandem den Weg ab.
Angemessenheit.
Apropos Signalleuchten: Im Straßenverkehr sind die Kommunikationsmöglichkeiten begrenzt. Jedes Signal Ihres Autos dient daher einem bestimmten Zweck. Missbrauchen Sie also Blinklichter, Lichthupe, Warnblinker und Co. nicht, um zu drängeln oder im Parkverbot zu halten. Nutzen Sie stattdessen alles zu seiner Zeit: Blinker beim Spurwechsel, Warnblinker zum Beispiel bei einer Panne und Lichthupe nur außerorts als Signal für Gefahr. Im Zweifel helfen auch manchmal Handzeichen, wenn Sie davon ausgehen können, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer diese sehen und im besten Fall natürlich auch verstehen kann.
Grundregeln beim Verhalten im Straßenverkehr.
Dass Sie sich an die allgemeinen Verkehrsregeln wie Geschwindigkeitsbegrenzungen halten sollten, wenn Sie mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen, versteht sich von selbst. Ebenso klar sollte es sein, dass Verkehrsteilnehmer sich weder betrunken noch unter jedwedem anderen Drogeneinfluss ans Steuer setzen dürfen. Alles Regeln, die eindeutig vom Gesetzgeber festgelegt sind, beziehungsweise über Verkehrsschilder reglementiert werden.
Die Rücksichtnahme im Straßenverkehr erscheint zunächst etwas diffuser – und das, obwohl sie gleich im ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (§ 1 StVO) festgehalten ist. Da heißt es:
- „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
- „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Pressemitteilung
- Die Zahl der getöteten Radfahrenden nimmt gegen den Trend zu, bei Pedelec-Nutzenden ist der Anstieg besonders hoch
- Knapp zwei Drittel aller tödlich verunglückten Radfahrenden sind 65 Jahre oder älter
- An mehr als zwei Drittel der Fahrradunfälle mit Personenschaden sind weitere Verkehrsteilnehmende beteiligt, am häufigsten sind es Autofahrer/-innen
WIESBADEN – Nicht erst seit dem E-Bike-Boom nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad, um von A nach B zu gelangen. Das zeigt sich auch in den Unfallzahlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2024 nach vorläufigen Ergebnissen jede oder jeder sechste (16,0 %) im Straßenverkehr Getötete mit dem Fahrrad unterwegs. Insgesamt starben im vergangenen Jahr 441 Radfahrerinnen und -fahrer bei einem Unfall, darunter 192 mit einem Pedelec – umgangssprachlich auch als E-Bike bezeichnet. Die Zahl der getöteten Radfahrenden insgesamt ist gegenüber 2014 um 11,4 % gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die steigende Zahl an getöteten Pedelec-Nutzenden zurückzuführen (2014: 39 Getötete). Dagegen lag die Zahl der Verkehrstoten insgesamt im Jahr 2024 um 18,3 % niedriger als zehn Jahre zuvor.
Ältere Radfahrende besonders gefährdet
Ältere Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Unter den tödlich verletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrern waren 2024 knapp zwei Drittel (63,5 %) 65 Jahre oder älter. Während der entsprechende Anteil von verunglückten Seniorinnen und Senioren mit Fahrrädern ohne Hilfsmotor bei 59,4 % lag, waren 68,8 % der getöteten Pedelec-Fahrenden 65 Jahre oder älter.
Erstelle deine eigene Website mit Webador